Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Quick-Ohm Küpper & Co. GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.
Verwender dieser AGB ist das nachbenannte Unternehmen:
Quick-Ohm Küpper & Co. GmbH
Cronenfelder Straße 75
42349 Wuppertal
Tel.: 0202 40 43 0
E-Mail: kontakt [at] quick-ohm.de
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal
Registernummer: HRB4642
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dipl. Kfm. Stefan Koch
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE121099121
2.
Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Unabhängig von der Angabe der Unternehmensdaten und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei Bestellung, bestätigt der Kunde dem Verwender hiermit, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und in seiner Funktion als Unternehmer tätig wird.
3.
Diese AGB gelten für alle Verkäufe von Waren und sonstigen Leistungen durch den Verwender, unabhängig davon, ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Diese AGB gelten in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
4.
Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
5.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden gelten nicht, soweit sie diesen AGB widersprechen oder soweit der Verwender diesen nicht explizit zugestimmt hat. Insbesondere ist die Durchführung der Leistung durch den Verwender nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen zu werten.
§ 2 Vertragsschluss
1.
Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Bei der Bestellung werden Sie aufgefordert, die Kontaktdaten Ihres Unternehmens sowie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben und sich somit als Kunde in unserem System registrieren zu lassen. Die zur Erstellung Ihres Benutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ausschließlich Unternehmer sind berechtigt, ein solches Konto anzulegen. Wir weisen im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung hin, welche Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ einsehen können.
2.
Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt lediglich eine Aufforderung dar, ein Angebot abzugeben.
Die Bestellung (Anklicken des Kaufen-Buttons) durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, es sei denn etwas anderes ist explizit vereinbart. Der Kunde ist an dieses Angebot vier Wochen gebunden.
Nach Eingang des Angebots erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, mit welcher der Verwender bestätigt, die Bestellung erhalten zu haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich vom Verwender bestätigt wird oder der Verwender während dieser Frist mit der Lieferung begonnen hat. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verwenders.
3.
Sämtliche Aufträge, die dem Verwender vom Kunden unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um eine Eillieferung mit Direktrechnung oder um ein Bargeschäft.
Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel vom Auftrag, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Lieferzeit
Falls eine Lieferzeit vereinbart bzw. erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die vom Verwender genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ vom Verwender schriftlich bestätigt.
Die Leistungspflicht des Verwenders beschränkt sich auf den im Lager des Verwenders verfügbaren Vorrat an Waren der gleichen Bezeichnung und des gleichen Typs. Die Lieferung durch den Verwender steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Verwender wird dem Kunden binnen angemessener Frist Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. In diesem Fall gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Verwender übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht. Der Verwender ist nicht zur Nachbestellung gleicher Waren bei Dritten verpflichtet.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarter Sicherheiten.
Im Übrigen ist der Kunde im Falle eines vom Verwender zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
Im Falle höherer Gewalt ist der Verwender berechtigt, die Leistungen für die Dauer der Behinderung zzgl. einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten.
In all diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat.
§ 4 Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Der Verwender übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien. Ausgenommen hiervon sind explizite und schriftliche Vereinbarungen zwischen Verwender und Kunden über die Übernahme eines Beschaffungsrisikos und/oder einer Garantie.
§ 5 Gewährleistung & Untersuchungs- und Rügepflicht
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt in der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- oder Mengenabweichungen zu untersuchen. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so hat der Kunde diese Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware dem Verwender anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Kommt der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
2.
Im Falle der Nacherfüllung kann der Verwender nach eigener Wahl die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbringen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.
Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf ein Jahr ab Erhalt der Ware. Diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 6 Haftung
1.
Der Verwender haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Der Verwender haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen bereits bei leichter Fahrlässigkeit.
2.
Unabhängig von den in § 6.1. genannten Haftungsfällen gelten folgende Haftungsbeschränkungen: Der Verwender haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dar. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für die Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Jede vom Verwender gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis anstelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Verwender ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verwender nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute vertragswidrig und deshalb unzulässig. Der Verwender ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an der Verwender ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist der Verwender sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gem. der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der dadurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, vom Verwender insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Die Geltendmachung der Rechte des Verwenders aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware um Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Verwenders gegen den Kunden angerechnet.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum des Verwenders. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit dem Verwender über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 8 Rücktrittsrecht des Verwenders
Der Verwender kann insbesondere aus den folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten:
1. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
2. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Verwender sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
§ 9 Preise
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung maßgeblich gewesen sind. Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Verwenders in Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es besteht kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später günstigeren Preisen zu erhalten. Sollte der Verwender vor der Lieferung der Ware eine Preisreduzierung berücksichtigen, so geschieht dies kulanter Weise und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht.
§ 10 Zahlungs- und Lieferbedingungen
1.
Es gelten ausschließlich die auf dem Angebot, Lieferschein, Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung mitgeteilten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem der Verwender über den Betrag verfügen kann. Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Sämtliche Forderungen des Verwenders gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gem. gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen den Verwender zum Rücktritt berechtigen.
2.
Sollte ein Versand der Ware erforderlich sein, so erfolgt dieser ab Sitz des Verwenders auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Soweit nicht etwas anderes explizit vereinbart ist, stehen dem Verwender die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Verwenders auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
3.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Kunde zu tragen. Der Verwender ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie nicht für den Kunden im Einzelfall unzumutbar sind.
4.
Der Verwender ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Verwender explizit und schriftlich übernommen worden.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1.
Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Kunden nur dann gestattet, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verwender anerkannt worden sind.
2.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur dann geltend gemacht werden, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 EG-Einfuhrumsatzsteuer
1.
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bzgl. der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an den Verwender ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der dem Verwender aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
3.
Jegliche Haftung vom Verwender aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von der Site des Verwenders nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 13 Rückgabe und Entsorgung alter oder defekter Elektroartikel
1.
Sämtliche Pflichten, die dem Verwender gem. § 19 Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Verhältnis zum Kunden obliegen, übernimmt der Kunde hiermit anstelle des Verwenders auf seine eigenen Kosten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertragsgegenständliche Ware, bei der es sich um Elektrogeräte im Sinne des § 19 ElektroG handelt, anstelle des Verwenders auf seine eigenen Kosten und gem. den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu entsorgen. Der Kunde stellt den Verwender von sämtlichen Pflichten des § 19 ElektroG und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter frei.
2.
Der Kunde wird gewerbliche Dritte bei jeder Weitergabe von Elektrogeräten vertraglich verpflichten, die an diese weitergegebenen Elektrogeräte nach Nutzungsbeendigung unverzüglich und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß auf eigene Kosten zu entsorgen. Vor jeder Weitergabe von Elektrogeräten an Dritte stellt der Kunde sicher, dass diese alle anderen gewerblichen Dritten, an die sie Elektrogeräte weitergeben, die gleichen vertraglichen Pflichten auferlegen, welche sie selbst übernehmen (Weiterverpflichtung). Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen muss der Kunde die von ihm weitergegebenen Elektrogeräte nach deren Nutzungsbeendigung unverzüglich zurücknehmen und auf eigene Kosten und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgen. Weitere Ansprüche und Rechte der Verwenderin bleiben hiervon unberührt.
3.
Soweit nicht anders bestimmt oder gesetzlich vorgeschrieben, verbleiben Verpackungen beim Kunden und sind von diesem ordnungsgemäß zu entsorgen. Ausgenommen hiervon sind Paletten, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes bestimmt.
§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort & Rechtswahl
1.
Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Verwenders.
2.
Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind am Geschäftssitz des Verwenders zu erbringen.
3.
In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt in Ergänzung zu diesen AGB das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4.
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
§ 15 Schlussbestimmungen & salvatorische Klausel
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Schriftform, soweit in diesen AGB und/oder gesetzlichen Vorschriften nichts anderes vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.